Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Hier beraten und vertreten wir gleichermaßen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts - auch im Bereich des Öffentlichen Diensts. Denn nur, wenn man die Praxis aus der Sicht beider Seiten kennt, findet man umfassende Lösungen.
Auf Arbeitgeberseite sind wir für Unternehmen, Investoren, Vereine und Stiftungen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig. Dazu gehört insbesondere auch die Formulierung von Dienst- und Arbeitsverträgen. Wir gewährleisten darüber hinaus qualifizierte arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Unternehmens- transaktionen. Hier führen wir insbesondere arbeitsrechtliche due diligences durch und beraten bei den arbeitsrechtlichen Aspekten von Unternehmenskaufverträgen sowie der Post-Merger-Integration.
Die Beratung bei geplanten Betriebsänderungen einschließlich der Verhandlungen beim Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans sowie bei sonstigen Betriebsvereinbarungen gehört ebenso zu den Leistungen unseres Arbeitsrechtsdezernats wie die Vertretung von Arbeitgebern im Rahmen von Einigungsstellenverfahren.
Ebenso beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu gehört u.a. die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, die Formulierung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Schwerpunktmäßig befassen wir uns auch mit den Rechten von freien Mitarbeitern sowie der Lösung von Problemen während des Bestehens und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch sozialversicherungsrechtliche Aspekte (z.B. Ruhen von Arbeitslosengeld und Sperrzeit). Zu unserem Tagesgeschäft gehören außerdem Fragen der Urlaubsgewährung, der Versetzung, der Auslandsentsendung und Karenzentschädigung.
Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrungen sowohl im nationalen als auch im internationalen Umfeld sowie bei der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst und im kirchlichen Bereich. Ein weiterer Vorteil unseres arbeitsrechtlichen Dezernats besteht darin, dass wir neben unserer juristischen und sozialen Kompetenz auch umfassendes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Auswirkungen von arbeitsrechtlichen Maßnahmen mitbringen. Darüber hinaus bieten wir selbstverständlich bundesweite Prozessvertretung durch unser schlagkräftiges Arbeitsrechtsdezernat bei allen Gerichten.
Stichwortartig lassen sich die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte unseres arbeitsrechtlichen Dezernats wie folgt zusammenfassen: